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   BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 19/95   

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https://dejure.org/1996,5034
BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 (https://dejure.org/1996,5034)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 (https://dejure.org/1996,5034)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 8 RKn 19/95 (https://dejure.org/1996,5034)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87

    Arbeitslosengeld - Einkommen - Anrechnung - Schätzung

    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 19/95
    Solange nicht die Möglichkeit ausgeschlossen werden kann, nachträglich das konkrete vom Versicherten bezogene beitragspflichtige Entgelt für die Monate April bis Dezember 1954 zu ermitteln, kommt die Rentenberechnung auf der Grundlage einer Schätzung (zur Schätzung eines Arbeitsentgelts s BSG vom 14. Juli 1988, SozR 4100 § 115 Nr. 2 S 14 f) oder auf der Grundlage von Tabellenwerten nach § 256c Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VI - bis zum 31. Dezember 1995: § 256 Abs. 1a SGB VI - nicht in Betracht.
  • BSG, 17.03.1964 - 1 RA 216/62

    Nachweis der Beschäftigungszeiten durch jedes Beweismittel - Nachgewiesene

    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 19/95
    Insoweit gilt nichts anderes als für jede andere anspruchsbegründende Tatsache, soweit keine Spezialregelung besteht (s zu Beschäftigungszeiten i.S. des Fremdrentengesetzes BSG vom 17. März 1964, BSGE 20, 255, 256 und zu der an eine Kriegsgefangenschaft anschließenden Krankheit BSG vom 29. November 1978, BSGE 47, 192, 193).
  • BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 24/77

    Ersatzzeit - An Kriegsgefangenschaft anschließende Krankheit - Nachweis -

    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 19/95
    Insoweit gilt nichts anderes als für jede andere anspruchsbegründende Tatsache, soweit keine Spezialregelung besteht (s zu Beschäftigungszeiten i.S. des Fremdrentengesetzes BSG vom 17. März 1964, BSGE 20, 255, 256 und zu der an eine Kriegsgefangenschaft anschließenden Krankheit BSG vom 29. November 1978, BSGE 47, 192, 193).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 7/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Norm mit dem Erfordernis, dass Zufluss und Höhe eines Verdienstteils im Vollbeweis nachgewiesen sein müssen, bereits ausdrücklich das strenge Regelbeweismaß anlegt und damit einen starken Anker schafft, was spiegelbildlich Abstriche beim Beweismaß für Höhe und Zufluss des anderen Verdienstteils legitimiert und ggf Rückschlüsse aufgrund zuvor oder anschließend erzielten Arbeitsentgelts erlaubt (vgl dazu BSG Urteil vom 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 - SozR 3-2600 § 123 Nr. 1 S 4; Spegel, MittLVA Württ 1996, 164 jeweils zu § 256c SGB VI) .
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Norm mit dem Erfordernis, dass Zufluss und Höhe eines Verdienstteils im Vollbeweis nachgewiesen sein müssen, bereits ausdrücklich das strenge Regelbeweismaß anlegt und damit einen starken Anker schafft, was spiegelbildlich Abstriche beim Beweismaß für Höhe und Zufluss des anderen Verdienstteils legitimiert und ggf Rückschlüsse aufgrund zuvor oder anschließend erzielten Arbeitsentgelts erlaubt (vgl dazu BSG Urteil vom 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 - SozR 3-2600 § 123 Nr. 1 S 4; Spegel, MittLVA Württ 1996, 164 jeweils zu § 256c SGB VI) .
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Auch wenn dies zu einer Verfahrensverzögerung führt, ist grundsätzlich eine konkret mögliche Beweiserhebung (durch abermalige Befragung des PHAGRO e.V. oder der Mitgliedsunternehmen betreffend die Jahre 1998 ff) einer unsicheren Trendfortschreibung vorzuziehen (vgl auch Senatsurteil vom 28. Oktober 1996 - 8 RKn 19/95 - SozR 3-2600 § 123 Nr. 1 S 4 f).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 2/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Norm mit dem Erfordernis, dass Zufluss und Höhe eines Verdienstteils im Vollbeweis nachgewiesen sein müssen, bereits ausdrücklich das strenge Regelbeweismaß anlegt und damit einen starken Anker schafft, was spiegelbildlich Abstriche beim Beweismaß für Höhe und Zufluss des anderen Verdienstteils legitimiert und ggf Rückschlüsse aufgrund zuvor oder anschließend erzielten Arbeitsentgelts erlaubt (vgl dazu BSG Urteil vom 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 - SozR 3-2600 § 123 Nr. 1 S 4; Spegel, MittLVA Württ 1996, 164 jeweils zu § 256c SGB VI) .
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R

    Zugunstenverfahren für die Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Norm mit dem Erfordernis, dass Zufluss und Höhe eines Verdienstteils im Vollbeweis nachgewiesen sein müssen, bereits ausdrücklich das strenge Regelbeweismaß anlegt und damit einen starken Anker schafft, was spiegelbildlich Abstriche beim Beweismaß für Höhe und Zufluss des anderen Verdienstteils legitimiert und ggf Rückschlüsse aufgrund zuvor oder anschließend erzielten Arbeitsentgelts erlaubt (vgl dazu BSG Urteil vom 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 - SozR 3-2600 § 123 Nr. 1 S 4; Spegel, MittLVA Württ 1996, 164 jeweils zu § 256c SGB VI) .
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 9/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Norm mit dem Erfordernis, dass Zufluss und Höhe eines Verdienstteils im Vollbeweis nachgewiesen sein müssen, bereits ausdrücklich das strenge Regelbeweismaß anlegt und damit einen starken Anker schafft, was spiegelbildlich Abstriche beim Beweismaß für Höhe und Zufluss des anderen Verdienstteils legitimiert und ggf Rückschlüsse aufgrund zuvor oder anschließend erzielten Arbeitsentgelts erlaubt (vgl dazu BSG Urteil vom 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 - SozR 3-2600 § 123 Nr. 1 S 4; Spegel, MittLVA Württ 1996, 164 jeweils zu § 256c SGB VI) .
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RS 8/17 R

    Berücksichtigung von Jahresendprämien als weitere Arbeitsentgelte

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Norm mit dem Erfordernis, dass Zufluss und Höhe eines Verdienstteils im Vollbeweis nachgewiesen sein müssen, bereits ausdrücklich das strenge Regelbeweismaß anlegt und damit einen starken Anker schafft, was spiegelbildlich Abstriche beim Beweismaß für Höhe und Zufluss des anderen Verdienstteils legitimiert und ggf Rückschlüsse aufgrund zuvor oder anschließend erzielten Arbeitsentgelts erlaubt (vgl dazu BSG Urteil vom 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 - SozR 3-2600 § 123 Nr. 1 S 4; Spegel, MittLVA Württ 1996, 164 jeweils zu § 256c SGB VI) .
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 31/12

    Sozialversicherungspflicht von Saisonarbeitskräften; Zugrundelegung einer

    Auch § 123 SGB VI stellt eine reine Berechnungsvorschrift dar, die heranzuziehen ist, wenn es um die Berechnung von Geldbeträgen für einen Teilzeitraum geht (Dankelmann in: jurisPK - SGB VI, 2. Auflage 2013, § 123 SGB VI, Rdnr. 20f; Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Oktober 1996, 8 RKn 19/95 - juris -).
  • BSG, 23.03.2017 - B 5 RS 15/16 R

    Kein Anspruch auf Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt jährlicher

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Norm mit dem Erfordernis, dass Zufluss und Höhe eines Verdienstteils im Vollbeweis nachgewiesen sein müssen, bereits ausdrücklich das strenge Regelbeweismaß anlegt und damit einen starken Anker schafft, was spiegelbildlich Abstriche beim Beweismaß für Höhe und Zufluss des anderen Verdienstteils legitimiert und ggf Rückschlüsse aufgrund zuvor oder anschließend erzielten Arbeitsentgelts erlaubt (vgl dazu BSG Urteil vom 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 - SozR 3-2600 § 123 Nr. 1 S 4; Spegel, MittLVA Württ 1996, 164 jeweils zu § 256c SGB VI) .
  • BSG, 23.03.2017 - B 5 RS 11/16 R

    Kein Anspruch auf Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt jährlicher

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Norm mit dem Erfordernis, dass Zufluss und Höhe eines Verdienstteils im Vollbeweis nachgewiesen sein müssen, bereits ausdrücklich das strenge Regelbeweismaß anlegt und damit einen starken Anker schafft, was spiegelbildlich Abstriche beim Beweismaß für Höhe und Zufluss des anderen Verdienstteils legitimiert und ggf Rückschlüsse aufgrund zuvor oder anschließend erzielten Arbeitsentgelts erlaubt (vgl dazu BSG Urteil vom 28.10.1996 - 8 RKn 19/95 - SozR 3-2600 § 123 Nr. 1 S 4; Spegel, MittLVA Württ 1996, 164 jeweils zu § 256c SGB VI) .
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 8/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 2/17 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 5/17 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 3/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 5/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 6/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 1/17 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

  • BSG, 23.03.2017 - B 5 RS 14/16 R

    Kein Anspruch auf Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt jährlicher

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 17/16 R

    Rentenversicherung

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 12/16 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

  • BSG, 23.03.2017 - B 5 RS 10/16 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 3/17 R

    Rentenversicherung; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 13/16 R

    Rentenversicherung

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 4/17 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

  • BSG, 23.03.2017 - B 5 RS 16/16 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 6/17 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

  • SG Düsseldorf, 07.08.2014 - S 44 R 1446/14

    Umfang der Versicherungspflicht von Beschäftigten; Anforderungen an die Zahlung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2004 - L 1 RA 257/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2020 - L 1 R 1/19
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